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Balkonkraftwerk: 800 Watt erlaubt?
Immer mehr Menschen beteiligen sich an der Energiewende, denn schon Zuhause fängt sie an. Die rede ist von Balkonkraftwerken, sogenannte Mini-PV Anlagen. Bisher ist die Einspeiseleistung auf 600W begrenzt, der Verband der Elektrotechnik kündigt jedoch eine Wende an.
Gemäß einem Positionspapier des VDE soll die Bagatellgrenze von derzeit geltenden 600 W auf 800 W angehoben werden. Darüber hinaus fordert der Verband, dass die Systeme an jeden Stromzähler angeschlossen werden dürfen. In diesem Zusammenhang schlägt der VDE vor, dass die Zähler im Rahmen der Bagatellgrenze auch rückwärtslaufen dürfen sollten. Dies würde es den Verbrauchern ermöglichen, mehr Energie aus erneuerbaren Quellen zu nutzen und gleichzeitig die Möglichkeit haben, die Energie, die sie nicht benötigen, ins Netz einzuspeisen. Die Anhebung der Bagatellgrenze würde auch den Einsatz von kleineren dezentralen Stromerzeugungsanlagen fördern, was insgesamt zu einer besseren und effizienteren Nutzung der verfügbaren Energie beitragen würde.
Was bedeutet das genau?
- Erhöhung der Bagatellgrenze von 600W auf 800W.
Diese Forderung des VDE zielt darauf ab, den Markt für Balkon-Solaranlagen zu vereinfachen und zu standardisieren. Indem eine Bagatellgrenze von 800 Watt festgelegt wird, können Anlagen unter dieser Leistungsgrenze ohne größere Hürden installiert werden, da sie aus Sicht der Netzbetreiber nicht mehr als “netzrelevant” betrachtet werden. Zudem soll die Vornorm für Steckersolargeräte an die 800 Watt Grenze angepasst werden, um Herstellern die Möglichkeit zu geben, solche Anlagen als geprüfte steckerfertige Gesamtsysteme zu entwickeln und zu vertreiben. Dies soll es Verbrauchern erleichtern, ein Balkonkraftwerk als geprüftes System zu kaufen, da bisherige Anlagen oft eine beliebige Zusammenstellung von Einzelkomponenten waren. - Mini-PV Anlagen dürfen an jedem Zählertyp verwendet werden.
Der VDE fordert, dass Mini-PV-Anlagen bis zur Bagatellgrenze an jedem Zählertypen verwendet werden dürfen und dass die Zähler im Rahmen der Bagatellgrenze auch rückwärtslaufen dürfen. Das bedeutet, dass Verbraucher, die eine Balkon-Solaranlage installieren, ihren erzeugten Strom selbst nutzen und überschüssigen Strom ins Netz einspeisen können, ohne auf einen Smart Meter warten zu müssen. - Vereinfachte Inbetriebsetzung und Anmeldung.
Um die bürokratischen Hürden auf ein Minimum zu reduzieren, sollte es in Zukunft nur noch nötig sein, die Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur an- bzw. abzumelden oder Änderungen an der PV-Anlage zu melden. - Duldung des Schuko-Stecker als Steckvorrichtung für Anlagen bis 800W.
Grundsätzlich bevorzugt der VDE die Installation durch das Fachhandwerk, da nur so die Möglichkeit besteht, die Installation auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Um die flächendeckende Verwendung von Balkon-PV-Anlagen zu ermöglichen, spricht sich der VDE dafür aus, den Schuko-Stecker für die Einspeisung bis zu einer Systemgesamtleistungsgrenze von 800 Watt zu dulden. - Hersteller sollen Sicherheit Gewährleisten.
Final fordert der VDE von den Herstellern von Steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen, dass sie mögliche Risiken bei deren Verwendung transparent aufzeigen. Dies betrifft unter anderem die Beschreibung der sicheren Montage und Inbetriebnahme. Auch soll der Hersteller des Balkonmoduls dazu verpflichtet werden, die elektrische Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der VDE empfiehlt die Prüfung von Mini-Solaranlagen durch ein unabhängiges Prüfinstitut, damit der Kunde zu Hause ein sicheres Gerät in Betrieb nehmen kann.
Wann kommt die Erhöhung?
Eine genaues Datum wurde nicht bekannt gegeben. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in seiner Photovoltaik-Strategie, die am 10. März 2023 veröffentlicht wurde, die 800-Watt-Grenze als relevant benannt und fordert die Aufnahme dieser Grenze in die Produktnorm, an der unter anderem der VDE derzeit arbeitet. Bis zum 24. März 2023 gab es eine Kommentierungsphase, und Anfang Mai 2023 ist ein Gipfeltreffen geplant, bei dem die endgültige Photovoltaik-Strategie vorgestellt werden soll.