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Sind die PV Anlagen Steuerfrei?

Antworten auf die Fragen zu Mehrwertsteuer

Steuerliche Änderung ab 2023 für PV- Anlagen

Ab dem 01. Januar 2023 ist beim Kauf von PV-Anlagen und auch neuen Anlagenkomponenten keine Umsatzsteuer, Einkommens- und der Gewerbesteuer mehr fällig , sofern diese auf ein Privates Gebäude oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Ab 2023 liegt die Grenze bei 30 kWp.
Anlagen, die nicht auf, am oder im Haus montiert werden z.B. Garten, Garage, Haus eigener Parkplatz oder landwirtschaftlichen Flächen können auch im Fokus genommen werden. Für sie ist eine Einspeisevergütung vorgesehen. Voraussetzung ist ein Nachweis, dass das Hausdach nicht für eine solche Anlage geeignet ist. 
Die Umsatzsteuer für die Einspeisung von Solarstrom aus Anlagen von Wohngebäuden entfällt ebenfalls. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Betreiber auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet.
Der Stichtag für die Einführung der neuen Regelung ist der 01. Januar 2023.
Bestandsanlagen, die vor dem 01. Januar 2023 vollständig installiert wurden, profitieren nicht vom Nullsteuersatz. 
Der Umsatzsteuer gilt auch für die Erweiterung von bestehenden Anlagen, sofern diese ab dem 01. Januar 2023 erfolgt.
Nachträgliche Erstattung durch das Finanzamt ist nicht möglich. Für Anlagen, die vor dem Stichtag installiert wurden, ist der Vorsteuerabzug weiterhin möglich.
Rückwirkend gilt ab 1. Januar 2022 für viele Solaranlagen eine Befreiung von der Einkommensteuer.
So waren bislang nur Anlagen bis 10 kWp von der Einkommens- und der Gewerbesteuer befreit. Ab 2023 liegt die Grenze bei 30 kWp.
Neuregelung über 30 kW (peak) gilt die Steuererleichterung solange die PV- Anlagen auf größeren Mietgebäuden vorgesehen werden.
Balkonkraftwerke zählen auch dazu. Nullsteuer gelten hier ebenfalls.
Die Camping Anlagen haben die Umsatzsteuer wie gehabt. Hier müssen die Umsatzsteuer gezahlt werden.
Falls die alte Anlage ausgetauscht werden muss und die Installationskomponente auch (d. H. reine Reparatur von bestehenden Komponenten) unterliegt den üblichen Umsatzsteuerzahlung.

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