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Kredite und Förderungen für Solaranlagen

  • Die meisten Neuregelungen gelten seit Januar 2023.
  • Die Einspeisevergütung wird deutlich erhöht.
  • Die neue Anlagen dürfen den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen.
  • Eigenversorgungsanlagen bis 10 Kilowatt Leistung (kWp) erhalten 8,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
  • Größere Anlagen erhalten ab 10 kWp ca. 7,1 Cent pro Kilowattstunde. Der Vergütungssatz liegt damit durchschnittlich bei 7,8 Cent pro Kilowattstunde.
  • Volleinspeise-Anlagen, die den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen – erhalten bis zu einer Leistung von 10 kWp um die 13 Cent pro kWh.
  • Volleinspeise-Anlagen ab 10 kWp noch 10,9 Cent pro Kilowattstunde.
  • Die neuen Vergütungssätze bleiben 2023 konstant, die monatliche Absenkung ist bis 2024 ausgesetzt.
  • Photovoltaik: Neue Vergütungssätze laut EEG 2023: Eigenversorgungsanlage (15 kWp-Anlage)- Für die ersten 10 kWp gibt es 8,2 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh. Der Vergütungssatz liegt damit durchschnittlich bei 7,8 Cent pro Kilowattstunde.
  • Anlage mit Volleinspeisung (15 kWp-Anlage): Für die ersten 10 kWp gibt es 13 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent pro kWh. Der Vergütungssatz liegt also durchschnittlich bei 12,3 Cent pro Kilowattstunde.
  • Wer eine Photovoltaik-Anlage plant, kann für die Finanzierung einen zinsgünstigen Kredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekommen.
  • Gefördert wird zudem der Einbau von Stromspeichern.
  • In einigen Kommunen und Regionalverbänden gibt es Förderprogramme.
  • Photovoltaikanlage mieten statt kaufen: Vorteil, dass sie nicht finanziell in Vorleistung gehen müssen und sich weder um Wartung noch Betrieb kümmern müssen.
  •  Mietverträge haben oft sehr lange Laufzeiten.
  • Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen lohnen sich die Stecker-Solargeräte Balkonkraftwerke fast immer. Optimal ausgerichtet, liefert es etwa 200 bis 300 Kilowattstunden Strom pro Jahr. So ist es möglich jährlich bis zu 240 Euro zu sparen.
  • Einige Bundesländer bezuschussen die Anschaffung von Balkonkraftwerken. Allerdings die Wechselrichter, die den Strom der Solar-Module in Wechselstrom umwandeln und in das Stromnetz einspeisen, müssen laut Umweltministerium eine Mindestleistung von 250 Watt haben.
  •  In Mecklenburg-Vorpommern gibt es für die Geräte sogar bis zu 500 Euro Zuschuss.
  • Seit Januar 2023 fällt zudem bundesweit auf die Mini-PV-Anlagen – wie auch auf größere Photovoltaik-Anlagen – keine Mehrwertsteuer mehr an.
  • Seit 2023 sind die Erträge von Solaranlagen steuerfrei.
  • Förderkredit hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Eneuerbare-Energien-Standard-(270)/


    Was wird durch kfw.de gefördert:
  •  Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
  •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
  •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
  •  Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
  •  Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
  •  Batteriespeicher
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung
  • Solarthermische Anlagen und Wärmepumpen für Wohngebäude – Förderkredit Wohngebäude – Kredit (261)
    • Alle Angaben ohne Gewähr.